Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG - Professionelle Berechnung für Ihre Steuererklärung
Ein Umzug ist beruflich veranlasst, wenn durch den Wohnungswechsel Ihr täglicher Weg zur Arbeit mindestens 40 km kürzer wird oder Sie aus beruflichen Gründen an einen anderen Ort ziehen müssen. Dies gilt bei Arbeitsplatzwechsel, Jobwechsel am selben Ort oder wenn Ihr bisheriger Wohnort für den neuen Job zu weit ist.
Ja! Wenn Ihr Partner aus beruflichen Gründen umziehen muss, können Sie die gemeinsamen Umzugskosten ebenfalls steuerlich absetzen. Voraussetzung: Ihre Ehe/Partnerschaft besteht bereits vor dem Umzug.
Beim Pauschbetrag erhalten Sie feste Sätze je nach Entfernung und Personenanzahl ohne Einzelnachweise. Bei der Einzelabrechnung können Sie tatsächlich entstandene Kosten absetzen, müssen aber alle Belege sammeln. Oft ist die Einzelabrechnung finanziell vorteilhafter.
Der neue Arbeitsort muss Ihr "mittelpunkt der Lebensführung" werden. Als Faustregel gilt: Sie sollten mindestens 2-3 Jahre am neuen Ort arbeiten und wohnen wollen. Ein vorzeitiger Weiterzug kann zu Rückforderungen führen.
Bewahren Sie alle Belege mindestens 10 Jahre auf. Wichtig sind: Umzugsvertrag, Rechnungen, Mietverträge alt/neu, Arbeitsvertrag, Meldebescheinigung, Routenplanungen und alle Kostennachweise.
Ja! Alleinerziehende können höhere Pauschbeträge geltend machen und erhalten zusätzliche Erleichterungen beim Nachweis der beruflichen Veranlassung.
§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG (Einkommensteuergesetz)
Umzugskosten können als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn der Umzug aus beruflichen Gründen erfolgt ist und die Entfernung zur neuen Arbeitsstätte mindestens 40 km kürzer ist als zur bisherigen Wohnung.
§ 9 Abs. 2 EStG
Begrenzung der absetzbaren Kosten auf tatsächlich entstandene, notwendige Ausgaben. Luxusausgaben sind nicht abzugsfähig.
Dieser Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine professionelle Steuerberatung. Für individuelle steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Ihr Finanzamt. Die Berechnungen basieren auf dem Stand 2024 und können sich durch Gesetzesänderungen ändern.